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Durchführungsbestimmungen für die Spielzeit 2011 / 2012

1. Allgemeines

1.1 Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnung des HFV. Vereine und die zuständigen Freizeit-Verantwortlichen sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten.

2. Spielpläne, An- und Absetzen von Spielen 

2.1 Die Erstellung des Spielplanes sowie die An- und Absetzungen von Spielen erfolgt ausschließlich über den Klassenleiter.

2.2 Die Vereine regeln untereinander die Spieltermine und geben diese dem Klassenleiter bekannt.

2.3 Spielverlegungen müssen 7 Tage vor dem auszutragenden Spiel in schriftlicher Form dem Klassenleiter vorgelegt werden. Die beiden Mannschaften haben sich über einen Ersatztermin schnellstens zu bemühen.

2.4 Die Verlegung gilt erst nach Zustimmung des Klassenleiters als genehmigt.

2.5 Der Klassenleiter informiert den Schiedsrichter Einteiler über die Verlegung.

3. Spielfelder

3.1 Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheiden die Vertreter der Gemeinden / Städte / Vereinen. Die Platzvereine sind verpflichtet, bei anstehenden widrigen Wetter- und/oder Platzverhältnissen den Klassenleiter ( bei Zustimmung ) anschließend den Gegner zu informieren.

3.2 Ein Schiedsrichter vor Ort kann eine Partie wegen Unbespielbarkeit des Platzes absagen.

3.3 Die Schiedsrichter sind verpflichtet bei schlechten Witterungsbedingungen sich beim Klassenleiter über eine eventuelle Spielabsage zu informieren, oder auf der Homepage sich zu erkundigen. 

3.4. Die Spiele dürfen lediglich im freien ausgetragen werden, es ist nicht erlaubt Spiele in einer Halle auszutragen.

4. Spielberechtigungen

4.1 Die Vereine müssen entweder direkt dem HFV-Verband angeschlossen sein oder über einen anderen Sportverein, der dem HFV Verband angehört, Ausnahmen können gemacht werden

4.2 Die Spieler benötigen keinen Spielerpass, jeder Spieler muss mindestens 16 Jahre alt sein.

5. Spielberichtsbogen

5.1 Für den Spielbetrieb sind nur die „Original“ Spielberichtsformulare des HFV zu verwenden.

5.2 Die Spielberichte müssen von der „Heimmannschaft“ korrekt und vollständig mit Namen des Platzvereins und Gastverein Name, Vorname und Geburtsdatum ( im Feld Passnummer ) sowie der Anschrift des Klassenleiters ausgefüllt werden. Ist kein Schiedsrichter anwesend, muss zusätzlich das Spielergebnis auf der Rückseite bestätigt und auch die Rückseite korrekt ausgefüllt werden.

5.3 Der Schiedsrichter hat alle Unsportlichen Verhalten ( gelbe Karte, Gelb-Rote oder Rote Karte auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken.

6. Schiedsrichter

6.1 Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist der Schiedsrichter Einteiler der Alten Herren verantwortlich.

7. Anschriftenverzeichnis

7.1 Die Vereine können jederzeit über die Homepage auf das aktuelle Anschriftenverzeichnis zugreifen.

7.2 Änderungen sind dem Klassenleiter unverzüglich mitzuteilen.

7.3 Die Änderungen werden dann im Anschriftenverzeichnis hinterlegt und ins Internet gestellt zum downloaden.

8. Meldung der Spielergebnisse

8.1 Die Spielergebnisse sind an den Klassenleiter nach dem Spiel per SMS zu übermitteln. Somit wird gewährleistet, dass die Ergebnisse schneller ins Internet gestellt werden.

8.2 Fehlende Ergebnisse werden mit € 5,00 pro Vergehen bestraft.

9. Internet

9.1 Auf der Homepage
www.fussballkreis-darmstadt.de steht alles rund um den Spielbetrieb der Freizeitmannschaften. Hier bitte ich die Verantwortlichen öfters darauf zu gehen, da ich dort alle wichtigen Informationen ablegen werde.

10. Sportrechtssprechung

10.1 Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen ist die Rechts- und Verfahrensordnung des HFV maßgebend.

10.2 Zuständiges Rechtsorgan ist der Einzelrichter des Kreissportgerichts.

11. Schiedsrichterkosten

11.1 Die anfallenden Schiedsrichterkosten werden jeweils zur Hälfte von beiden Mannschaften getragen. Sie sind im Anschluss nach dem Spiel unaufgefordert fällig. Natürlich sind auch andere Absprachen möglich.

12. Mannschaftsstärke

12.1 Eine Mannschaft besteht aus 6 Feldspielern sowie einen Torwart. Es kann beliebig ein- und ausgewechselt werden bei Unterbrechungen.

13. Spielzeit

13.1   Die Spielzeit beträgt 2 x 35 Minuten.

14. Schlussbestimmungen

Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des HFV geahndet.



Ralf Gödel                                                               03.08.2011
Klassenleiter der Freizeitmannschaften


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