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Sehr geehrte Sportkameradinnen u. Sportkameraden,
nachdem der Vorsitzende des Regionalsportgerichtes der Region Darmstadt, Sportkamerad Rainer Lach, die Zuständigkeit der Sportgerichte Satzungsgemäß nach § 19 Nr.3 der RVO bei kreisübergreifenden Meisterschaftsrunden sowie die Zuständigkeit bei Freundschaftsspielen / Turniere ab dem 01. Juli 2011 neu festgelegt hat, habe auch ich die Zuständigkeit der Einzelrichter (EZR) in der Meisterschaftsrunde 2011/12 im Kreis Darmstadt in allen seinen ihm unterstellten Ligen in Kraft gesetzt.
Daher ergeht für das Sportgericht der Kreisligen Darmstadt, folgender verbindlicher Geschäftsverteilungsplan bis 30.06.2012:
Der Vorsitzende des Sportgerichts der Kreisligen Darmstadt, ist für Pokal.- und Freundschaftsspiele sowie für Turniere, wenn die beteiligten Vereine demselben Kreis angehören zuständig.
Dieser Geschäftsverteilungsplan ist für alle Kreisligen des Kreises Darmstadt bindend und kann nur durch den Vorsitzenden des Sportgerichts der Kreisligen vor Ablauf geändert werden.
Richard Feick Vorsitzender des Kreissportgericht Darmstadt
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